Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Bauspenglerei Silbern GmbH für die Erbringung
von Bauspenglerei- und Bedachungsarbeiten
vom 14. April 2021
1. Anwendungsbereich und Geltung
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem
individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen
für die Erbringung von Bauspenglerei- und Bedachungsarbeiten (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die
Bauspenglerei Silbern GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) zugunsten von Kunden (nachfolgend
„Auftraggeber“).
b) Enthalten der Vertrag, welcher nach SIA 118 erstellt wird, und die AGB voneinander abweichende
Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch
die Bestimmungen des Vertrages unklar oder un-vollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
c) Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert.
d) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit
ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
a) Die Offerte des Auftragnehmers erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b) Die Offerte ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmer
keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum der Offerte an während einem Monat an die Offerte gebunden.
c) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch
schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zu-stande.
3. Erbringung der Dienstleistungen
a) Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen mit seinem eigenen Material.
b) Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten
Zeitplan.
c) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt
zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem
und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows.
d) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen
und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
e) Der Auftragnehmer setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der
Dienstleistungen ein. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der
Dienstleistungen.
f) Die Erbringung der Dienstleistungen gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit. Der
Auftragnehmer ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, etc.) für sich und seine
Mitarbeiter abzurechnen. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern keine
Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit,
Unfall Invalidität oder Tod.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen
benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
b) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Materialien, etc. zur Verfügung, die für
die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag
im Einzelnen spezifiziert sind.
c) Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat,
stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
d) Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und
Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges
möglich, spätestens nach Ablauf von 7 Tagen seit der Ablieferung/Ausführung, durch. Allfällige Einwendungen
und Mängel teilt der der Auftrag-geber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit.
5. Vergütung
a) Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Sofern die Parteien eine
Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Rechnung.
b) Die Vergütung des Auftragnehmers wird innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung durch den
Auftragnehmer fällig. Eine Anzahlungs-/Akontorechnung ist innert 10 Tagen zahlbar.
6. Geheimhaltung
Die Parteien sind Verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils
anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungs-pflicht
besteht schon im Offert Stadium und auch nach Beendigung des Vertrags.
7. Verzug
a) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei
Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20.00
pro Mahnung. Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der
Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmer auch eine
Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
b) Bei Terminverzug des Auftragnehmers räumt ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.
8. Gewährleistung
a) Der Auftragnehmer gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.
b) Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet der Auftragnehmer die getreue und sorgfältige Auswahl
(fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.
9. Haftung
Ist dem Auftraggeber wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung der Dienstleistungen oder wegen
ungetreuer oder unsorgfältiger Auswahl und Instruktion beim Einsatz von Mitarbeiter ein Schaden
entstanden, haftet der Auftrag-nehmer dem Auftraggeber gegenüber für Schadenersatz. Die Haftung für
Personenschäden ist unbegrenzt. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für ent-gangenen Gewinn,
soweit gesetzlich zulässig.
10. Vertragsdauer und Kündigung
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende ordentlich zu
kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
11. Änderungen
a) Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Dienstleistungen und die Preise seiner Dienstleistungen jederzeit
anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht der
Auftragnehmer Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert
der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des
Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf
diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die
Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer gelten
nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
b) Der Auftragnehmer behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den
Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den
Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag
ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
12. Anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht. Wo nicht anders geregelt gilt SIA 118
13. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Dietikon zuständig.
Bauspenglerei Silbern GmbH, Dietikon, 14.04.2021